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Teilnahmebedingungen FerienFirmenTag

Der FerienFirmenTag ist ein Projekt des Fördervereins zur Kooperation Schule-Wirtschaft im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim e.V.,

Verwaltungssitz: Bergstr. 29, 91443 Scheinfeld, E-Mail: info@ferienfirmentag.de
Vertreten durch: Hanns Hirschberger (Vorsitzender), Michael Capek (Stv. Vorsitzender),

das Schülerinnen und Schülern über die Internetplattform www.ferienfirmentag.de die Möglichkeit eröffnen möchte, Ausbildungsbetriebe der Region im Rahmen eines eintägigen Praxiskontaktes kennen zu lernen.

 

Was wir anbieten

  • Der Förderverein vermittelt die von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Praxiskontaktplätze an interessierte Schülerinnen und Schüler, stellt hierfür die erforderliche Plattform zur Verfügung und kümmert sich um die organisatorischen Abläufe zur Anmeldung im Vorfeld. Für Inhalt und Umsetzung des Praxiskontakts sind die jeweiligen Unternehmen verantwortlich.

  • Die Vermittlung ist kostenlos. Wir erhalten keinerlei Gebühren oder Unkostenbeiträge für die Vermittlung der Plätze.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Haftung einschränken: Diese ist für Pflichtverletzungen vertraglicher und deliktischer Art den Beteiligten gegenüber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur eines Vertragsverhältnisses ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist); insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorstehende Ausschluss gilt auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

 

Was die Unternehmen leisten

  • Es wird ein Platz für einen Tag im jeweils angegebenen Ausbildungsbereich bzw. Berufsfeld angeboten, der zu den in der Beschreibung angegebenen Zeiten beginnt und endet.

  • Die Teilnehmer werden an diesem Tag vom Unternehmen betreut. Sie erhalten beim FFT im Rahmen eines Praxiskontaktes (informeller Betriebsaufenthalt) zum Zweck der Berufsorientierung und Informationsgewinnung die Möglichkeit, einen Betrieb zu besuchen und dabei neben dem Besichtigen des Betriebes und dem Kennen lernen von Tätigkeiten und Arbeitsabläufen auch erste eigene praktische Erfahrungen zu sammeln und praktisch tätig zu werden, soweit dies im Betriebsablauf möglich und die Arbeitssicherheit gewährleistet ist.

  • Der Praxiskontakt ist unentgeltlich; die Teilnehmer erhalten vom Unternehmen keine Vergütung.

  • Es besteht kein Anspruch auf ein ausführliches Zeugnis über die Teilnahme am eintägigen FerienFirmenTag.

  • In den jeweiligen Betrieben wird die Gestaltung der Pausen unterschiedlich gehandhabt. Teilweise, meist nur in größeren Unternehmen, kann etwas zu essen und trinken gekauft werden, häufig wird sich der einzelne selbst darum kümmern müssen. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher etwas Geld bzw. Nahrungsmittel und Getränke für die Pausen mit. Klären Sie bitte mit Ihrem Kind, ob es in der Mittagspause das Gelände des Betriebs verlassen darf; bitte beachten Sie, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz dies möglicherweise nicht abdeckt.

 

Was sind die Regelungen bezüglich des Versicherungsschutzes?

  • Die Teilnehmer sind während des Praxiskontakts im Betrieb als "Privatperson" auf eigenes Risiko, denn sie werden nicht Beschäftigter des Betriebs und sind daher in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Allerdings gibt es die Möglichkeit, für die Dauer des Betriebsaufenthaltes eine günstige, private Zusatzversicherung abzuschließen (ca. 6 € pro Woche bzw. pro FFT-Tag). Hierzu finden Sie alle nötigen Unterlagen einer möglichen Versicherungsgesellschaft im Downloadbereich von www.ferienfirmentag.de eingestellt. Diese Versicherung leistet bei Unfall- und Haftpflichtschäden im Betrieb.

  • Bitte prüfen sie, ob eine private Haftpflichtversicherung für das teilnehmende Kind besteht. Diese kommt bei Schäden auf, die Ihr Kind im Betrieb verursachen sollte. Falls Sie keine Privathaftpflicht besitzen, gibt es die Möglichkeit, diese über eine private Kurzzeitversicherung zu erhalten (Gebühr ca. 6 € pro Woche bzw. pro FFT-Tag, siehe vorheriger Punkt).

• Wir raten dazu, die genannten Versicherungen abzuschließen, falls kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

 

Was von Ihrem Kind bzw. Ihnen erwartet wird

  • Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme ein Mindestalter von 13 Jahren am Tag des FerienFirmenTages voraussetzt. Dies hat arbeitsschutzrechtliche Gründe.

  • Ihr Kind hat sich über die Internetplattform www.ferienfirmentag.de für einen oder mehrere Tagesplätze angemeldet. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie schriftlich Ihre Zustimmung erklären. Bitte nutzen Sie hierfür die beigefügte Teilnahmeerklärung und senden Sie diese umgehend, jedoch bis spätestens 5 Tage vor dem jeweiligem FerienFirmentag an den Betrieb. Bitte senden Sie die Teilnahmeerlaubnis auch dann zurück, wenn Sie Ihrem Kind die Teilnahme zu dem von Ihrem Kind zunächst angemeldeten Praxiskontakt nicht erlauben möchten oder dies aus anderen Gründen, die Sie nicht angeben müssen, nicht passt (hierfür ist ein entsprechendes Feld zum Ankreuzen vorgesehen), damit wir den Platz weitervergeben können.

  • Sollte sich nach der Bestätigung durch Sie ergeben, dass Ihr Kind nicht teilnehmen kann – aus welchen Gründen auch immer – benachrichtigen Sie uns und den Betrieb bitte umgehend.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die Kosten der An- und Abfahrt zum Betrieb tragen müssen. Hierfür ist keine Kostentragung durch uns oder andere Stellen vorgesehen. Auch die Betriebe werden diese Kosten nicht tragen.

  • Sollte Ihr Kind auf Grund physischer oder psychischer Eigenheiten oder Erkrankungen bestimmter Einschränkungen unterliegen, geben Sie dies bitte im Feld „Weitere Besonderheiten ...“ auf der Teilnahmeerklärung an, damit hierauf Rücksicht genommen werden kann.

  • Ihr Kind hat während des Praxiskontakts den Anweisungen von Seiten des Betriebs nachzukommen. Hält sich Ihr Kind wiederholt nicht daran oder verhält es sich sonst in einer Weise, die es dem Unternehmen unzumutbar macht, das Praktikum fortzuführen, kann das Unternehmen den FerienFirmenTag sofort beenden. In diesem Fall werden Sie oder die von Ihnen in der Teilnahmeerlaubnis genannte Kontaktperson verständigt und die Abholung oder Heimfahrt des Kindes geklärt. Sind Sie oder die Kontaktperson nicht erreichbar, ist das Unternehmen berechtigt, Ihr Kind umgehend nach Hause zu schicken. Ihr Kind wird die Heimfahrt in diesem Fall eigenständig regeln und antreten. Die dabei entstehenden Kosten sind von Ihrem Kind bzw. von Ihnen zu tragen.